Die Arena Ulm/Neu-Ulm Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Sengenthal betreibt eine multifunktionale Veranstaltungshalle in Neu-Ulm. Das Unternehmen ist zudem in der Großgastronomie tätig und bietet Personaldienstleistungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an. Zum Portfolio gehören spezialisierte Servicedienstleistungen in den Bereichen Ticketing, Catering, Hospitality, Promotion und Marketing. Im Geschäftsjahr 2018 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 229 Arbeitnehmer, wovon 210 als Aushilfskräfte tätig waren. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Vermarktung und der Betrieb einer multifunktionalen Veranstaltungshalle in Neu-Ulm, der Betrieb einer Großgastronomie in Neu-Ulm oder andernorts, die Überlassung von Personal (Arbeitnehmerüberlassung) sowie die Erbringung von Servicedienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Ticketing, Catering, Hospitality, Promotion und Marketing.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Peter Götz | Geschäftsführer(in) | Berching |
| Richard King | Geschäftsführer(in) | Ehingen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 20.11.2017 | Änderung des Gegenstands | Die Vermarktung und der Betrieb einer multifunktionalen Veranstaltungshalle in Neu-Ulm, der Betrieb einer Großgastronomie in Neu-Ulm oder andernorts, die Überlassung von Personal (Arbeitnehmerüberlassung) sowie die Erbringung von Servicedienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Ticketing, Catering, Hospitality, Promotion und Marketing. |
| 20.11.2017 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 28.01.2013 | Änderung des Gegenstands | die Vermarktung und der Betrieb einer multifunktionalen Veranstaltungshalle in Neu-Ulm, der Betrieb einer Großgastronomie sowie die Überlassung von Personal (Arbeitnehmerüberlassung) |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 05.08.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | ≤ 12 Mio. €1 | 0 € | 4.370.271 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 0 € | 3.571.597 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 0 € | 4.052.010 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 299.941 € | 2.988.794 € | — |
| 2014 | kleine KapG1 | 569.041 € | 2.689.933 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | 509.416 € | 2.126.016 € | — |
| 2012 | kleine KapG1 | 710.649 € | 1.426.361 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | -548.229 € | 3.346.215 € | — |
| 2010 | kleine KapG1 | -228.139 € | 238.581 € | — |
| 2009 | kleine KapG1 | -210 € | 24.846 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 701.488 € | 100.0% |
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