Die St. Vincenz-Gesellschaft mbH bietet stationäre und ambulante Hilfen für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder chronischen psychischen Erkrankungen im Kreis Warendorf an. Sie betreibt drei Einrichtungen mit insgesamt 449 Plätzen: St. Vinzenz am Stadtpark (Ahlen), St. Marien am Vossbach (Ennigerloh-Enniger) und St. Joseph-Heim (Beckum-Neubeckum). Angeschlossen ist das Berufskolleg für Heilerziehungspflege am St. Vinzenz am Stadtpark. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus-Stiftung Münster und erbringt zudem Ambulante Dienste sowie Betreutes Wohnen (162 Betreuungsverhältnisse zum 31.12.2024).
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens (insbesondere im Rahmen der Behindertenhilfe), die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der römisch-katholischen Kirche. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen stationäre und ambulante Hilfen im Bereich der Behindertenhilfe in vielfältiger Art und Weise angeboten werden. - die Errichtung und den Betrieb von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf den Gebieten der Behindertenhilfe, der Alten- und Gesundheitspflege. Für den Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen und Heilerziehungshelfern/-helferinnen kann ein Berufskolleg betrieben werden; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen, - die Erfüllung des Caritas-Auftrags der katholischen Kirche, namentlich durch die Begleitung der in den Einrichtungen der Gesellschaft lebenden Menschen, der Mitarbeiter und weiteren Personen im Glauben in vielfältiger Form zur Vertiefung des katholischen Glaubens sowie durch die Unterhaltung von Andachts-/Gebetsräumen und das Feiern von Gottesdiensten; die kirchlichen Zwecke können entweder unmittelbar selbst oder als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verfolgt werden. Die Förderung nach § 58 Nr. 1 AO wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zum Zwecke der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an ältere, kranke und/oder sozial schwache und/oder behinderte Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleidend sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Betreuung von alten und/oder behinderten Menschen, insbesondere die Beratung und Unterstützung alter und/oder behinderter Menschen zur Bewältigung von alltäglichen Aufgaben.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ulrich Knopp | Geschäftsführer(in) | Münster |
| Stephan Marx | Geschäftsführer(in) | Münster |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 34.602.180 € | 502.017 € | 45.623.633 € | — |
| 2023 | 62.160.000 € | 1.120.228 € | 46.037.789 € | — |
| 2022 | 57.264.000 € | 1.006.000 € | 45.077.310 € | — |
| 2021 | 55.010.000 € | 925.174 € | 37.946.546 € | — |
| 2020 | 53.710.000 € | 606.418 € | 37.640.520 € | — |
| 2019 | 51.502.000 € | 1.321.122 € | 35.287.375 € | — |
| 2018 | 25.072.948 € | 1.186.130 € | 34.007.159 € | — |
| 2017 | 25.454.928 € | 1.404.033 € | 33.871.230 € | — |
| 2016 | 25.625.767 € | 530.313 € | 31.035.268 € | — |
| 2015 | 23.376.979 € | 1.694.721 € | 28.532.550 € | — |
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Hattingen · Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann GmbH
Mettmann · Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
St. Josefs-Hospital Rheingau GmbH
Rüdesheim am Rhein · Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 25.152.194 € | 80.6% |
| Materialaufwand | 4.603.275 € | 14.7% |
| Abschreibungen | 1.239.607 € | 4.0% |
| Zinsen u. ä. | 217.502 € | 0.7% |
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