Die Gesellschaft beteiligt sich in drei definierten Geschaeftsbereichen: GB 1 "Altlasten industrieller oder sonstiger gewerblicher Herkunft", GB 2 "Stillgelegte gemeindeeigene Hausmuelldeponien" und GB 3 (Ergaenzende Finanzzuweisungen nach Art. 7 Abs. 4 FAG). Sie organisiert und beteiligt sich an Detailuntersuchungen, Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie an den erforderlichen Kosten bis zum Abschluss der Sanierung von Altlasten und Deponien. Neben den foerderrechtlichen Aufgaben bietet die Gesellschaft gegen Entgelt umweltschutzbezogene Dienstleistungen wie Beratung, Fortbildung und Projektsteuerung an. Sitz der Gesellschaft ist Muenchen; das Stammkapital betraegt EUR 52.000,00 und die Gesellschafterstruktur lautet 50 % Freistaat Bayern, jeweils 25 % Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Staedtetag.
Der Gegenstand der Gesellschaft besteht aus folgenden Geschäftsbereichen. Das Tätigwerden der Gesellschaft in den drei Geschäftsbereichen bestimmt sich nach den §§ 4a, 4b und 4c. (1) Unter den Voraussetzungen des § 4a beteiligt sich die Gesellschaft im Geschäftsbereich 1 "Altlasten industrieller oder sonstiger gewerblicher Herkunft" an der Organisation und den Kosten 1. der Detailuntersuchung im Sinne von § 2 Nr. 4 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen und 2. der erforderlichen Maßnahmen bis zum Abschluss der Sanierung von Altlasten. (2) Unter den Voraussetzungen des § 4b beteiligt sich die Gesellschaft im Geschäftsbereich 2 "Stillgelegte gemeindeeigene Hausmülldeponien" an der Organisation und den notwendigen Kosten von Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen im Sinn des Art. 13a Abs. 4 BayBodSchG. Dies sind Kosten 1. der historischen Erkundung bei altlastverdächtigen Flächen, 2. der orientierenden Untersuchung im Sinne von § 2 Nr. 3 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen, 3. der Detailuntersuchung im Sinne von § 2 Nr. 4 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen 4. von Sanierungsuntersuchungen im Sinn von § 13 BBodSchG 5. Sanierungsmaßnahmen sowie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen im Sinne von § 2 Abs. 7 und 8 BBodSchG und 6. Erforderlichen Vorkehrungen im Sinne von § 40 Abs. 2 Nr. 2 KrWG, ausgenommen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen. (3) Unter den Voraussetzungen des § 4c gewährt die Gesellschaft im Geschäftsbereich 3 Landkreisen und kreisfreien Gemeinden ergänzende Finanzzuweisungen nach Art. 7 Abs. 4 FAG. (4) Die Gesellschaft kann mit einer Zustimmungsmehrheit von mindestens 80 Prozent der Geschäftsanteile in der Gesellschafterversammlung weitere Aufgaben und Förderprogramme mit Bezug zu Altlasten und Deponien übernehmen, wenn für diese ein eigener Rechnungskreis erstellt wird. (5) Unabhängig von den Voraussetzungen des Abs. 4 und der §§ 4a, 4b und 4c kann die Gesellschaft gegen Entgelt umweltschutzbezogene Dienstleistungen (z. B. Beratung, Fortbildung, Projektsteuerung) anbieten.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Hofmann | Geschäftsführer(in) | Grasbrunn, OT Neukeferloh |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 05.12.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 27.12.2016 | Änderung des Gegenstands | Der Gegenstand der Gesellschaft besteht aus folgenden Geschäftsbereichen. Das Tätigwerden der Gesellschaft in den drei Geschäftsbereichen bestimmt sich nach den §§ 4a, 4b und 4c. (1) Unter den Voraussetzungen des § 4a beteiligt sich die Gesellschaft im Geschäftsbereich 1 "Altlasten industrieller oder sonstiger gewerblicher Herkunft" an der Organisation und den Kosten 1. der Detailuntersuchung im Sinne von § 2 Nr. 4 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen und 2. der erforderlichen Maßnahmen bis zum Abschluss der Sanierung von Altlasten. (2) Unter den Voraussetzungen des § 4b beteiligt sich die Gesellschaft im Geschäftsbereich 2 "Stillgelegte gemeindeeigene Hausmülldeponien" an der Organisation und den notwendigen Kosten von Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen im Sinn des Art. 13a Abs. 4 BayBodSchG. Dies sind Kosten 1. der historischen Erkundung bei altlastverdächtigen Flächen, 2. der orientierenden Untersuchung im Sinne von § 2 Nr. 3 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen, 3. der Detailuntersuchung im Sinne von § 2 Nr. 4 BBodSchV bei altlastverdächtigen Flächen 4. von Sanierungsuntersuchungen im Sinn von § 13 BBodSchG 5. Sanierungsmaßnahmen sowie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen im Sinne von § 2 Abs. 7 und 8 BBodSchG und 6. Erforderlichen Vorkehrungen im Sinne von § 40 Abs. 2 Nr. 2 KrWG, ausgenommen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen. (3) Unter den Voraussetzungen des § 4c gewährt die Gesellschaft im Geschäftsbereich 3 Landkreisen und kreisfreien Gemeinden ergänzende Finanzzuweisungen nach Art. 7 Abs. 4 FAG. (4) Die Gesellschaft kann mit einer Zustimmungsmehrheit von mindestens 80 Prozent der Geschäftsanteile in der Gesellschafterversammlung weitere Aufgaben und Förderprogramme mit Bezug zu Altlasten und Deponien übernehmen, wenn für diese ein eigener Rechnungskreis erstellt wird. (5) Unabhängig von den Voraussetzungen des Abs. 4 und der §§ 4a, 4b und 4c kann die Gesellschaft gegen Entgelt umweltschutzbezogene Dienstleistungen (z. B. Beratung, Fortbildung, Projektsteuerung) anbieten. |
| 27.12.2016 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 06.11.2001 | Stammkapital festgesetzt | — | 52.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 7.545.650 € | -1.330 € | 4.405.124 € | — |
| 2023 | 6.788.599 € | 980 € | 4.571.420 € | — |
| 2022 | 9.183.941 € | -2.088 € | 3.303.539 € | — |
| 2021 | 6.924.097 € | 1.722 € | 2.956.800 € | — |
| 2020 | 7.085.133 € | -1.333 € | 2.240.851 € | — |
| 2019 | 4.182.006 € | 1.006 € | 2.668.037 € | — |
| 2018 | 3.801.103 € | -3.921 € | 3.167.907 € | — |
| 2017 | 7.301.235 € | 1.659 € | 4.816.558 € | — |
| 2016 | 4.856.458 € | 3.649 € | 3.433.923 € | — |
| 2015 | — | -643 € | 1.887.922 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.024.929 € | 99.0% |
| Abschreibungen | 10.284 € | 1.0% |
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