Betrieb des Kreiskrankenhauses Freising, einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe als Krankenhausträger; die Gesellschaft betreibt diese als Tendenzbetrieb nach § 118 Betriebsverfassungsgesetz. Ferner Gründung und fortdauernde Trägerschaft für ein oder mehrere Medizinische Versorgungszentren mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern sowie einem mit den Krankenkassen vereinbarten Versorgungsvertrag. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren, insbesondere zugunsten einer bestmöglichen Verzahnung von stationären und ambulanten Behandlungsformen sowie zugunsten einer bevölkerungsnahen Schmerztherapie.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Maren Kreuzer | Geschäftsführer(in) | Furth |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.07.2019 | Änderung des Gegenstands | Betrieb des Kreiskrankenhauses Freising, einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe als Krankenhausträger; die Gesellschaft betreibt diese als Tendenzbetrieb nach § 118 Betriebsverfassungsgesetz. Ferner Gründung und fortdauernde Trägerschaft für ein oder mehrere Medizinische Versorgungszentren mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern sowie einem mit den Krankenkassen vereinbarten Versorgungsvertrag. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren, insbesondere zugunsten einer bestmöglichen Verzahnung von stationären und ambulanten Behandlungsformen sowie zugunsten einer bevölkerungsnahen Schmerztherapie. |
| 17.07.2019 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 04.08.2014 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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