der Betrieb von Einrichtungen des öffentlichen Pflege-, Gesundheits- und Krankenhauswesens. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Betrieb und Unterhaltung der Krankenhäuser in Reifenstein, Worbis und Heiligenstadt sowie des sozialpädiatrischen Zentrums des Landkreises Eichsfeld. Die Gesellschaft kann auch weitere, das öffentliche Gesundheitswesen fördernde Zwecke verfolgen, wenn zumindest sichergestellt ist, dass das Krankenhaus seine im Krankenhausplan festgelegten Versorgungsaufträge erfüllt. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche Zwecke verfolgen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Gregor Bett | Geschäftsführer(in) | Forchheim |
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