Die Catering Weyertal GmbH betreibt die Krankenhausküche des Evangelischen Krankenhauses Köln, Weyertal, gGmbH. Das Leistungsspektrum umfasst die Speisenversorgung, den Betrieb von Cafeterien sowie die Sicherstellung des Verpflegungssektors. Ergänzend erbringt das Unternehmen Management-, Verwaltungs-, Buchhaltungs-, IT- und Reinigungsdienstleistungen. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft und wird in den Konzernabschluss der Evangelische Kliniken Rheinland gemeinnützige GmbH einbezogen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
der Betrieb der Küche der Evangelisches Krankenhaus Köln, Weyertal, gGmbH. Die Leistungen umfassen insbesondere: -den Betrieb der Krankenhausküche -die Speisenversorgung des Krankenhauses -den Betrieb von Cafeterien -die Sicherstellung des Verpflegungssektors des Krankenhauses umfassen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt auch durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen und Buchhaltungsdienstleistungen, Service- und IT-Leistungen und Reinigungsleistungen. Die Gesellschaft darf die vorstehend genannten Dienstleistungen auch gegenüber Dritten, also nicht nur gegenüber der "Evangelisches Klinikum Köln Weyertal GmbH", erbringen, soweit der Anteil dieser Fremdleistungen von untergeordneter Bedeutung ist und eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz nicht erforderlich ist.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 79904 (Stand 25. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2015 | kleine KapG1 | 12.882 € | 227.967 € | — |
| 2014 | kleine KapG1 | 2.712 € | 203.635 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | 5.351 € | 238.671 € | — |
| 2012 | — | 15.224 € | 324.279 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 79904 (Stand 25. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 96.098 € | 100.0% |
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Quelle: Unternehmensregister