1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2. Zur Verwirklichung ihres Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung, der Betrieb bzw. die Übernahme oder Teilübernahme von Einrichtungen des Gesundheits- und des Wohlfahrtswesens und den damit verbundenen Hilfsbetrieben, Nebeneinrichtungen und einzelner Leistungen im Sinne der Präambel. Dies können insbesondere Einrichtungen sein: - zur stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Kranken, - zur Durchführung von stationären und ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen, - zur stationären und ambulanten Pflege und Betreuung von alten und / oder pflegebedürftigen Menschen, - zur beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie - zur Gesundheitsprävention. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Seminare und Fortbildungsveranstaltungen für Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitswesen anbieten. 3. Zudem wird der Satzungszweck gem. § 57 Abs. 3 AO auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren - vornehmend mit den zum Unternehmensverbund gehörenden - steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen verwirklicht. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Service- und IT-Leistungen, Speisenversorgung und Reinigungsleistungen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Funktions- und Dienstleistungen als die vorgenannten erbringen oder empfangen. 4. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen diakonischen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und / oder betreiben. Sie ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sebastian Haeger | Geschäftsführer(in) | Bergisch Gladbach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 23.11.2023 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2. Zur Verwirklichung ihres Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung, der Betrieb bzw. die Übernahme oder Teilübernahme von Einrichtungen des Gesundheits- und des Wohlfahrtswesens und den damit verbundenen Hilfsbetrieben, Nebeneinrichtungen und einzelner Leistungen im Sinne der Präambel. Dies können insbesondere Einrichtungen sein: - zur stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Kranken, - zur Durchführung von stationären und ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen, - zur stationären und ambulanten Pflege und Betreuung von alten und / oder pflegebedürftigen Menschen, - zur beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie - zur Gesundheitsprävention. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Seminare und Fortbildungsveranstaltungen für Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitswesen anbieten. 3. Zudem wird der Satzungszweck gem. § 57 Abs. 3 AO auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren - vornehmend mit den zum Unternehmensverbund gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen verwirklicht. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Service- und IT-Leistungen, Speisenversorgung und Reinigungsleistungen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Funktions- und Dienstleistungen als die vorgenannten erbringen oder empfangen. 4. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen diakonischen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und / oder betreiben. Sie ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. |
| 23.11.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 11.12.2013 | Änderung der Geschäftsanschrift | Ferrenbergstraße 24, 51465 Bergisch Gladbach |
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