Rinderzucht Schleswig-Holstein eG ist ein Unternehmen mit Sitz in Neumünster. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter GnR 239 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2006. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 26.014.347 €.
1. Der Betrieb von Besamungsstationen und Aufzuchtstationen sowie Embryotransfereinrichtungen zur Förderung der Rindviehzucht durch Einsatz wertvoller Bullen und Embryonen, um a) durch Zuchtprogramme die Leistung, die Gesundheit und die Robustheit der Rinder zu steigern, b) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Bullen zu steigern, c) durch Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit zu fördern, d) den züchterischen Fortschritt durch Embryotransfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern, e) die künstliche Besamung für andere Nutztierarten einschließlich der dafür notwendigen Beratungen durchzuführen, f) die Aufzucht- und/oder Nachkommenprüfungen in Reinzucht und Kreuzung für alle Rinderrassen durchzuführen. 2. Die Durchführung der Aufgaben einer nach dem Tierzuchtgesetz anerkannten Züchtervereinigung für Milch- und Zweinutzungsrinderrassen und für die Fleischrinderrassen. Diese Aufgaben sind im Teil "B. Tierzuchtrechtliche Bestimmungen" geregelt. 3. Die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh an die Erfordernisse des Marktes durch: a) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch rassenspezifische Zuchtplanung, Auswertung von Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführung für Herdbuchtiere, b) Beratung in Fragen der Rinderzucht, der Besamung und des Absatzes, c) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh nach gemeinsamen Verkaufsregeln, d) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. 4. Die Abgabe von Sperma, Embryonen und sonstigen Besamungszubehör kann auch an Nichtmitglieder erfolgen. 5. Die Genossenschaft ist Züchtervereinigung, Besamungsorganisation und Embryonentransfereinrichtung nach den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes. Als Erzeugergemeinschaft arbeitet sie im Sinne des Marktstrukturgesetzes.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Karsten Kaack | Vorstand | Wesenberg-Ratzbek |
| Thies Magens | Vorstand | Kollmar |
| Name | Typ | Stadt | Anteile (%) |
|---|---|---|---|
Hans Andresen | Inhaber(in) | Böklund | — |
Volker Kaack | Inhaber(in) | Mözen | — |
Hans-Hartwig Ketels | Inhaber(in) | Warmhörn, Gemeinde Tetenbüll | — |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 30.04.2018 | Änderung des Gegenstands | 1. Der Betrieb von Besamungsstationen und Aufzuchtstationen sowie Embryotransfereinrichtungen zur Förderung der Rindviehzucht durch Einsatz wertvoller Bullen und Embryonen, um a) durch Zuchtprogramme die Leistung, die Gesundheit und die Robustheit der Rinder zu steigern, b) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Bullen zu steigern, c) durch Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit zu fördern, d) den züchterischen Fortschritt durch Embryotransfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern, e) die künstliche Besamung für andere Nutztierarten einschließlich der dafür notwendigen Beratungen durchzuführen, f) die Aufzucht- und/oder Nachkommenprüfungen in Reinzucht und Kreuzung für alle Rinderrassen durchzuführen. 2. Die Durchführung der Aufgaben einer nach dem Tierzuchtgesetz anerkannten Züchtervereinigung für Milch- und Zweinutzungsrinderrassen und für die Fleischrinderrassen. Diese Aufgaben sind im Teil "B. Tierzuchtrechtliche Bestimmungen" geregelt. 3. Die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh an die Erfordernisse des Marktes durch: a) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungsund Qualitätsregeln durch rassenspezifische Zuchtplanung, Auswertung von Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführung für Herdbuchtiere, b) Beratung in Fragen der Rinderzucht, der Besamung und des Absatzes, c) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh nach gemeinsamen Verkaufsregeln, d) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. 4. Die Abgabe von Sperma, Embryonen und sonstigen Besamungszubehör kann auch an Nichtmitglieder erfolgen. 5. Die Genossenschaft ist Züchtervereinigung, Besamungsorganisation und Embryonentransfereinrichtung nach den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes. Als Erzeugergemeinschaft arbeitet sie im Sinne des Marktstrukturgesetzes. |
| 29.03.2016 | Änderung des Gegenstands | Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: 1. Der Betrieb von Besamungsstationen und Aufzuchtstationen sowie Embryotransfereinrichtungen zur Förderung der Rindviehzucht durch Einsatz wertvoller Bullen und Embryonen, um a) durch Zuchtprogramme die Leistung, die Gesundheit und die Robustheit der Rinder zu steigern, b) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Bullen zu steigern, c) durch Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit zu fördern, d) den züchterischen Fortschritt durch Embryotransfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern, e) die künstliche Besamung für andere Nutztierarten einschließlich der dafür notwendigen Beratungen durchzuführen, f) die Aufzucht- und/oder Nachkommenprüfungen in Reinzucht und Kreuzung für alle Rinderrassen durchzuführen. 2. die Durchführung der Aufgaben einer nach dem Tierschutzgesetz anerkannten Züchtervereinigung für die in der Anlage 1 genannten Milchrinderrassen und für die in der Anlage 2 genannten Fleischrinderrassen. Anlage 1: Zuchtbuchordnung und Zuchtprogramm für Milchrinderrassen Anlage 2: Zuchtbuchordnung und Zuchtprogramm für Fleischrinderrassen Die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh an die Erfordernisse des Marktes durch a) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungsund Qualitätsregeln durch rassenspezifische Zuchtplanung, Auswertung von Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführung für Herdbuchtiere, b) Beratung in Fragen der Rinderzucht, der Besamung und des Absatzes, c) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh nach gemeinsamen Verkaufsregeln, d) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. 3. Die Abgabe von Sperma, Embryonen und sonstigen Besamungszubehör kann auch an Nichtmitglieder erfolgen. 4. Die Genossenschaft ist Züchtervereinigung, Besamungsorganisation und Embryonentransfereinrichtung nach den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes. Als Erzeugergemeinschaft arbeitet sie im Sinne des Marktstrukturgesetzes |
| 18.06.2008 | Änderung des Gegenstands | 1. Der Betrieb von Besamungsstationen und Aufzuchtstationen sowie Embryotransfereinrichtungen zur Förderung der Rindviehzucht durch Einsatz wertvoller Bullen und Embryonen, um a) durch Zuchtprogramme die Leistungen zu steigern, b) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Bullen zu steigern, c) durch Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit zu fördern, d) den züchterischen Fortschritt durch Embryotransfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern, e) die künstliche Besamung für andere Nutztierarten einschließlich der dafür notwendigen Beratungen durchzuführen, f) die Aufzuchtund/oder Nachkommenprüfungen in Reinzucht und Kreuzung für alle Rinderrassen durchzuführen. 2. Die Durchführung der Aufgaben einer nach dem Tierzuchtgesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3294) anerkannten Züchtervereinigung für die Milchrinderrassen (Anlage 1 Zuchtbuchordnung) und alle Fleischrinderrassen (Anlage 3). 3. Die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh an die Erfordernisse des Marktes durch a) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch rassenspezifische Zuchtplanung, Auswertung von Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführung für Herdbuchtiere, b) Beratung in Fragen der Rinderzucht, der Besamung und des Absatzes, c) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh nach gemeinsamen Verkaufsregeln, d) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 26.014.347 € | 184.047 € | — | — |
| 2023 | 24.791.839 € | 136.227 € | — | — |
| 2022 | 23.020.133 € | -589.984 € | — | — |
| 2021 | 24.672.625 € | 580.402 € | — | — |
| 2020 | 25.459.810 € | 494.175 € | — | — |
| 2019 | 26.783.886 € | 472.532 € | 18.909.299 € | — |
| 2018 | 27.671.943 € | 161.380 € | 18.522.727 € | — |
| 2017 | 24.854.137 € | -577.925 € | 18.700.386 € | — |
| 2016 | 26.407.598 € | 297.375 € | 19.711.433 € | — |
| 2015 | 28.467.146 € | 154.710 € | 21.658.217 € | — |
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MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
Priestewitz · Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
LC Köln GmbH
Heek · Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
Bayern-Genetik GmbH
Kumhausen · Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 9.051.736 € | 41.5% |
| Materialaufwand | 11.386.070 € | 52.2% |
| Abschreibungen | 1.383.276 € | 6.3% |
| Zinsen u. ä. | 5 € | 0.0% |
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