die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Bildung und Erziehung, die Unterstützung wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen sowie die Kinder- und Jugendfürsorge; der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Maßnahmen der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII, b) Familienerholungsmaßnahmen für Familien, deren Bezüge die in § 53 Satz 1 Nr. 2 AO genannten Grenzen nicht überschreiten, c) Maßnahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe in Form von Erholungskuren, insbesondere Mutter-Kind-Kuren, für Jugendliche sowie Mütter in geeigneten Müttergenesungsheimen gemäß §§ 24 und 41 SGB V, d) Erwachsenenbildung nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWBG) zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung durch anerkannte Bildungsveranstaltungen
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Claudia Baude | Geschäftsführer(in) | Boiensdorf OT Stove |
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