Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann von den Mitgliedern zusätzliche Genossenschaftsanteile zur Finanzierung von langfristigen Anlagegütern in Anspruch nehmen; Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und genossenschaftliche Altersvorsorgemodelle anbieten. Sie kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dienende Geschäfte betreiben. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Uwe Klinger | Vorstand | Gera |
| Mathias Lack | Vorstand | Nobitz OT Heiligenleichnam |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.09.2008 | Änderung des Gegenstands | Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann von den Mitgliedern zusätzliche Genossenschaftsanteile zur Finanzierung von langfristigen Anlagegütern in Anspruch nehmen; Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und genossenschaftliche Altersvorsorgemodelle anbieten. Sie kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dienende Geschäfte betreiben. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. |
| 22.11.2006 | Änderung des Gegenstands | Eintragung lfd. Nr. 3 vom 11.04.1997, Nr. 5 vom 01.12.1998, Nr. 7 vom 06.10.1999, Nr. 8 vom 29.06.2000 von Amts wegen berichtigt: 1. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Genossenschaft. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen sowie veräußern und vermitteln. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen (gem. § 28 der Satzung). 4. Die Genossenschaft kann ihr zustehende finanzielle Leistungen Stunden bzw. in Raten zahlen lassen. |
| 22.11.2006 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Genossenschaft. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen sowie veräußern und vermitteln. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Beteiligungen sind zulässig. Sie kann eine Spareinrichtung zur Förderung der Mitglieder betreiben und genossenschaftliche Altersvorsorgemodelle anbieten. Die Genossenschaft kann von den Mitgliedern Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen und / oder zusätzliche Genossenschaftsanteile zur Finanzierung von langfristigen Anlagegütern in Anspruch nehmen. Sie kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dienende Geschäfte betreiben. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen (gem. § 28 der Satzung). 4. Die Genossenschaft kann ihr zustehende finanzielle Leistungen Stunden bzw. in Raten zahlen lassen. |
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