Die Baugenossenschaft Dormagen eG ist ein Wohnungsunternehmen, das Wohnraum bewirtschaftet, errichtet, erwirbt und vermittelt. Sie konzentriert sich auf die Region Dormagen und Neuss und fördert ihre Mitglieder durch bezahlbare Wohnungsversorgung.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Gründung von Tochtergesellschaften und Beteiligungen ist zulässig. Die Genossenschaft kann diese Tätigkeiten für Dritte ebenfalls übernehmen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Martin Klemmer | Vorstand | Köln |
| Viktoria Miller | Vorstand | Mettmann |
| Christian van Kan | Vorstand | Mönchengladbach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 28.07.2025 | Änderung des Gegenstands | nach Änderung nunmehr Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Gründung von Tochtergesellschaften und Beteiligungen ist zulässig. Die Genossenschaft kann diese Tätigkeiten für Dritte ebenfalls übernehmen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. |
| 18.06.2020 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, veräußern, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Gründung von Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann diese Tätigkeiten für Dritte ebenfalls übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übemehmen. |
| 18.06.2020 | Satzung geändert | Satzung |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 19.736.622 € | 1.379.291 € | 141.935.869 € | 1 |
| 2023 | 13.399.000 € | -967.896 € | 145.056.258 € | 1 |
| 2022 | 13.339.000 € | 1.517.315 € | 147.240.186 € | 1 |
| 2021 | 17.587.731 € | 972.992 € | 137.096.282 € | 1 |
| 2020 | 12.712.000 € | 705.123 € | 135.097.777 € | 1 |
| 2019 | 11.790.000 € | 399.403 € | 128.845.914 € | 1 |
| 2018 | 11.580.000 € | 501.000 € | 121.179.224 € | 1 |
| 2017 | 11.157.000 € | -342.914 € | 120.377.182 € | 1 |
| 2016 | 9.399.474 € | 234.273 € | 122.123.188 € | 1 |
| 2015 | 8.649.951 € | 230.483 € | 131.159.796 € | 1 |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 171.867 € | 2.8% |
| Abschreibungen | 3.343.294 € | 54.8% |
| Zinsen u. ä. | 2.590.098 € | 42.4% |
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