Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG mit Sitz in Hamburg ist primär auf die Bewirtschaftung ihres eigenen Wohnungsbestandes sowie den Neubau von Wohnungen zur langfristigen Vermietung an ihre Mitglieder ausgerichtet. Darüber hinaus betreibt die Genossenschaft eine Spareinrichtung und übernimmt die Verwaltung von acht Wohnungen und sieben Gewerbeobjekten für einen externen Eigentümer.
Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist vonangig die gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder (gemeinnütziger Zweck). (2) Die Genossenschaft errichtet, erwirbt und bewirtschaftet Kleinwohnungen. Sie errichtet und bewirtschaftet ferner Eigenheime und Kleinsiedlungen, die im Rahmen einer Kleinwohnung bleiben und zum Zwecke der Veräußerung hergestellt werden (im Folgenden Erwerbshäuser genannt). Zum Zwecke der Veräußerung und Bewirtschaftung enichtet sie ferner Eigentumswohnungen, die im Rahmen einer Kleinwohnung bleiben. Sie fördert ihre Mitglieder dadurch, dass sie ihnen zu angemessenem Preis gesunde und geeignete Kleinwohnungen zur Nutzung und Erwerbshäuser und Eigentumswohnungen zu Eigentum überlässt. (3) Die Genossenschaft kann außerdem die Errichtung von Kleinwohnungen und Gewerberäumen betreuen und Kleinwohnungen und Gewerberäume verwalten, und zwar ausnahmsweise auch für Nichtmitglieder. Sie muss jedoch stets im Namen des Betreuten handeln und darf gegenüber Dritten selbst keinerlei Verpflichtungen eingehen. (4) Die Genossenschaft kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen wie Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale und wirtschaftliche oder kulturelle Einrichtungen schaffen. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der lnfrastruktur anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. Die so geschaffenen Einrichtungen können ausnahmsweise auch von Nichtmitgliedern betrieben werden. (5) Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder weiter durch eine Spareinrichtung, in der von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen im Sinne der Abgabenordnung Einlagen angenommen und Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) ausgegeben werden. (6) Die Genossenschaft ist berechtigt, Unternehmen jeder Art zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder Form zu beteiligen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen vozunehmen, soweit sie zur Erreichung des Geschäftszwecks zu dienen oder zu fördern bestimmt sind. (7) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sowie auf die angrenzenden Kreise beschränkt. (8) Die Genossenschaft darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftsteuer befreiten Vermietungsgenossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Hamburg, GnR 786 (Stand 20. Oktober 2026)
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Hamburg, GnR 786 (Stand 20. Oktober 2026)
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Quelle: Unternehmensregister