Die Ladenbau Adolf Rademacher GmbH hat ihren Sitz in Rademachersweg 2, 45894 Gelsenkirchen-Buer und ist im Handelsregister Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3455 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Ladenbau und der Innenausbau; die Gesellschaft darf den Geschäftsumfang durch ähnliche Geschäftszweige und Zweigniederlassungen ausdehnen und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen. Das Stammkapital beträgt 26.000,00 EUR und die Gesellschaft wird von den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern Adolf Rademacher und Andre Rademacher geführt. Das Unternehmen ist nach § 267 HGB als Kleine Kapitalgesellschaft eingestuft und weist eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 50 auf. Ladenbau Adolf Rademacher GmbH ist ein Familienunternehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Ladenbau und der Innenausbau.Die Gesellschaft ist berechtigt den Geschäftsumfang durch ähnliche Geschäftszweige und Zweigniederlassungen auszudehnen und andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, zu vertreten und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 3455 (Stand 22. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| André Rademacher | Geschäftsführer(in) | Gelsenkirchen-Buer |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 3455 (Stand 22. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 5.264.000 € | 101.838 € | 4.903.350 € | — |
| 2023 | 4.913.000 € | 90.409 € | 4.797.827 € | — |
| 2022 | 4.033.000 € | 439.354 € | 4.830.891 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 181.954 € | 4.362.703 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 150.236 € | 4.013.173 € | — |
| 2019 | 4.320.000 € | 133.445 € | 3.824.638 € | — |
| 2018 | 4.318.000 € | 58.525 € | 3.535.411 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 122.619 € | 3.597.988 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 189.057 € | 3.632.106 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 234.550 € | 3.820.259 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 3455 (Stand 22. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 1.398.899 € | 100.0% |
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Quelle: Unternehmensregister