Die KEG erwirbt und entwickelt vorrangig Flächen im Stadtgebiet Frankfurt am Main, insbesondere die Umwandlung vormals militärisch genutzter Flächen in Wohnbauland mit dem Ziel der anschließenden Veräußerung. Soweit zweckmäßig, begründet die Gesellschaft auch Nutzungsverhältnisse wie Vermietung und errichtet, verwaltet und vermietet sie insbesondere öffentlich geförderte Wohngebäude sowie technische, soziale und kulturelle Infrastrukturmaßnahmen. Die KEG organisiert zudem Zwischennutzungen und temporäre Unterkünfte, unter anderem als Unterkünfte für Geflüchtete, und führt Projekte für soziale Träger und Einrichtungen durch. Die Geschäftstätigkeit wird von einem Geschäftsführer geführt, die KEG beschäftigt neben dem Geschäftsführer vier geringfügig Beschäftigte und lässt wesentliche Leistungen durch die BSMF als Geschäftsbesorger erbringen.
Der Erwerb und die Entwicklung von Flächen vorrangig im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main, deren bisherige, insbesondere militärische, Nutzung für andere Zwecke, vornehmlich des Wohnungsbaus, geändert werden soll, mit dem Ziel einer anschließenden Veräußerung. Soweit dies wirtschaftlich und städteplanerisch zweckmäßig erscheint, ist die Gesellschaft berechtigt, mittel- und ggf. auch längerfristige Nutzungsverhältnisse (z. B. Vermietung an Dritte) zu begründen. Die Gesellschaft kann auch zum Zwecke der Errichtung von öffentlich geförderten Wohngebäuden Flächen erwerben, bebauen, verwalten und vermieten. Darüber hinaus sind der Aufbau und der Erwerb von technischen, sozialen und kulturellen Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnungsbauprojekten ebenfalls Zweck der Gesellschaft. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweck notwendig oder nützlich sind. Hierunter können auch Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung fallen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Arne Kilian | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 22.437.257 € | 0 € | 240.063.705 € | 4 |
| 2022 | 18.778.223 € | 1.549.027 € | 230.671.563 € | 3 |
| 2021 | 17.532.676 € | 466.998 € | 204.718.354 € | 3 |
| 2020 | 17.012.610 € | 326.148 € | 197.962.124 € | 2 |
| 2019 | 10.226.288 € | 188.136 € | 181.454.498 € | 2 |
| 2018 | 10.123.050 € | 317.137 € | 152.600.178 € | 1 |
| 2017 | — | 183.815 € | 139.042.096 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 39.346 € | 0.3% |
| Materialaufwand | 10.838.943 € | 72.0% |
| Zinsen u. ä. | 4.180.082 € | 27.8% |
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