Der Mieter- und Bauverein Karlsruhe eG ist eine 1897 gegründete Genossenschaft mit Sitz in Karlsruhe, die sich primär der sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder widmet. Das Unternehmen bewirtschaftet einen Bestand von 7.214 Wohnungen in 17 Karlsruher Stadtteilen sowie in Rheinstetten und Eggenstein-Leopoldshafen. Neben dem Kerngeschäft der Wohnungsverwaltung betreibt die Genossenschaft eine Spareinrichtung, die ausschließlich Mitgliedern und deren Angehörigen offensteht. Die Geschäftstätigkeit ist durch eine langfristig orientierte Strategie geprägt, die sowohl Instandhaltungs- als auch Modernisierungsmaßnahmen umfasst.
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder auch durch eine Spareinrichtung. Sie kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen (im Sinne der Abgabenordnung) annehmen. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Punkt B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jürgen Dietrich | Vorstand | Baden-Baden |
| Stephan Heizmann | Vorstand | Karlsruhe |
| Oliver Lutz | Vorstand | Karlsruhe |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.10.2023 | Änderung des Gegenstands | Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder auch durch eine Spareinrichtung. Sie kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen (im Sinne der Abgabenordnung) annehmen. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Punkt B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. |
| 12.10.2023 | Satzung geändert | Satzung |
| 19.07.2018 | Änderung des Gegenstands | Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder auch durch eine Spareinrichtung. Sie kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen (im Sinne der Abgabenordnung) annehmen. |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 21.889.390 € | 4.583.071 € | 367.115 € | 76 |
| 2014 | 22.870.376 € | 5.404.607 € | 359.360.266 € | 80 |
| 2013 | 22.359.967 € | 4.101.344 € | 350.722.026 € | 84 |
| 2012 | 22.805.420 € | 4.567.796 € | 334.683 € | 78 |
| 2011 | 22.704.337 € | 3.847.991 € | 318.583 € | 76 |
| 2010 | 23.622.065 € | 4.066.376 € | 317.991.319 € | 78 |
| 2009 | 21.032.901 € | 2.497.964 € | 294.535.578 € | 74 |
| 2008 | 20.368.984 € | 1.304.527 € | 277.758.600 € | 74 |
| 2007 | 19.225.033 € | 979.193 € | 269.030.271 € | 77 |
| 2006 | 19.656.587 € | 2.197.772 € | 265.726.180 € | 74 |
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