Die Dipl.Ing. Behnke Bau GmbH ist ein in Frankfurt am Main ansässiges Unternehmen, das sich auf die Baubetreuung bei Neubauten, Umbauten sowie Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Geschäftsgebäuden spezialisiert hat. Das Unternehmen agiert zudem als Bauträger für eigene oder fremde Rechnung und ist im An- und Verkauf von Grundstücken sowie Grundstücksrechten tätig. Die Gesellschaft ist berechtigt, eigene Erzeugnisse herzustellen und Dienstleistungen jeder Art zu erbringen. Im Geschäftsjahr 2018 beschäftigte das Unternehmen keine Mitarbeiter.
Die Baubetreuung bei der Errichtung von Neubauten und/oder Umbauten, auch im Zuge von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Geschäftsgebäuden, die Errichtung von Neubauten oder die Durchführung von Umbauten für eigene oder fremde Rechnung, der An- und Verkauf von Grundstücken und Grundstücksrechten sowie deren Nutzung. Die Gesellschaft ist berechtigt, in diesem Zusammenhang eigene Erzeugnisse herzustellen und diese und fremde Erzeugnisse zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben. Sie darf Dienstleistungen jeder Art ausführen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 32129 (Stand 11. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Joachim Gehrke | Geschäftsführer(in) | Mühlheim am Main |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 32129 (Stand 11. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 304.109 € | 31.332 € | 709.624 € | — |
| 2017 | 390.720 € | 48.961 € | 586.117 € | — |
| 2016 | 233.310 € | 6.806 € | 533.350 € | — |
| 2015 | 455.746 € | 16.121 € | 576.237 € | — |
| 2014 | 402.854 € | — | 512.983 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | — | 413.767 € | — |
| 2012 | kleine KapG1 | 50.104 € | 279.671 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | 27.464 € | 147.259 € | — |
| 2010 | — | 23.943 € | 72.318 € | — |
| 2009 | kleine KapG1 | 8.484 € | 36.996 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 32129 (Stand 11. September 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 20.295 € | 100.0% |
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Quelle: Unternehmensregister