Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Flensburg. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 15677 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2022. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Förderung und Nutzbarmachung der Digitalisierung in der Region, insbesondere durch - Schaffung einer Basis für eine effektive, institutionalisierte Zusammenarbeit der drei Gesellschafter im Rahmen des geförderten Modellvorhabens "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren", - Erarbeitung und bedarfsgerechte Fortschreibung sowie Umsetzung einer regionsweiten Strategie für die "Smarte Grenzregion", - Begleitung und Umsetzung daran anschließender oder in der Strategiephase parallellaufender (Sofort-) Maßnahmen, - bessere Vernetzung von regionalen und überregionalen oder internationalen Akteuren sowie von Informationen und Daten durch geeignete Formate, - Bildung einer Anlaufstelle als Vernetzer und Organisator zwecks kooperativer Organisation und Erfüllung der Aufgaben der Digitalisierung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Flensburg, HRB 15677 (Stand 16. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Malte Zinke | Geschäftsführer(in) | Flensburg |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Flensburg, HRB 15677 (Stand 16. August 2026)
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 18.9.2026 | Auftraggeber · hanseatics rich media gmbh & co. kg | 268.907 € |
| 24.6.2026 | Auftraggeber | 268.907 € |
| 24.6.2026 | Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH, KielRegion GmbH - SH-Navi - Los 2 - DevOps und Betrieb Auftraggeber | 67.226 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | — | 706.892 € | — |
| 2023 | — | — | 442.931 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Flensburg, HRB 15677 (Stand 16. August 2026)
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