die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten, ambulanten und stationären Wohneinrichtungen, Wohnraum, Betreutem Wohnen, Regel-, integrative und heilpädagogische Kindertagesstätten, Frühförderstellen, Kontakt- und Beratungsstellen sowie ambulanten Diensten für Menschen mit Behinderung. Ebenso hat sie Angebote, Einrichtungen und Dienste zu fördern oder zu betreiben, die die Teilhabe und Inklusion in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen sowie ihren Familien verbessern sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen und erleichtern. Diese den Gesellschaftszweck verwirklichenden Maßnahmen und Einrichtungen dienen Menschen mit Behinderung während deren gesamten Lebenslaufes (Kindheit, Jugend, Erwachsenenzeit, Alter) und in allen Lebensbereichen (Bildung, Erwerbsleben, Freizeit, Betreuung). Der Zweck der Gesellschafti ist darauf gerichtet, eine wirksame Eingliederungshilfe und Arbeitsförderung im Sinne der Sozialgesetze zu gewährleisten. Es sollen besonders Personen Hilfe und Förderung erhalten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinenA rbeitsmarktt ätig sein oder nicht unbetreut arbeiten und wohnen können. Insbesondere sollen Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung betreut werden; dies gilt auch für Menschen mit Behinderung, die in von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe betriebenen sonstigen Einrichtungen leben. Der Zweck der Gesellschaft wird ferner verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Überlassung von Mitarbeitenden in den Bereichen Verwaltung, Betreuung, Pflege und Therapie und die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen jinsbesondere in den Bereichen Management, Buchhaltung, Personalverwaltung, IT, Controlling, Einkauf, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit) an die Muttergesellschaft, den LEBENSHILFE Dinslaken e.V. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57, Abs. 3 AO, nämlich durch die Anmietung von Immobilien und den Einsatz von Mitarbeitenden in den Bereichen Verwaltung, Betreuung, Pflege und Therapie von der Muttergesellschaft, dem LEBENSHILFE Dinslaken e.V.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Eberhard Gröh | Geschäftsführer(in) | Bonn |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 24.11.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 11.02.2025 | Änderung des Gegenstands | die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten, ambulanten und stationären Wohneinrichtungen, Wohnraum, Betreutem Wohnen, Regel-, integrative und heilpädagogische Kindertagesstätten, Frühförderstellen, Kontakt- und Beratungsstellen sowie ambulanten Diensten für Menschen mit Behinderung. Ebenso hat sie Angebote, Einrichtungen und Dienste zu fördern oder zu betreiben, die die Teilhabe und Inklusion in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen sowie ihren Familien verbessern sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen und erleichtern. Diese den Gesellschaftszweck verwirklichenden Maßnahmen und Einrichtungen dienen Menschen mit Behinderung während deren gesamten Lebenslaufes (Kindheit, Jugend, Erwachsenenzeit, Alter) und in allen Lebensbereichen (Bildung, Erwerbsleben, Freizeit, Betreuung). Der Zweck der Gesellschafti ist darauf gerichtet, eine wirksame Eingliederungshilfe und Arbeitsförderung im Sinne der Sozialgesetze zu gewährleisten. Es sollen besonders Personen Hilfe und Förderung erhalten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinenA rbeitsmarktt ätig sein oder nicht unbetreut arbeiten und wohnen können. Insbesondere sollen Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung betreut werden; dies gilt auch für Menschen mit Behinderung, die in von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe betriebenen sonstigen Einrichtungen leben. Der Zweck der Gesellschaft wird ferner verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Überlassung von Mitarbeitenden in den Bereichen Verwaltung, Betreuung, Pflege und Therapie und die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen jinsbesondere in den Bereichen Management, Buchhaltung, Personalverwaltung, IT, Controlling, Einkauf, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit) an die Muttergesellschaft, den LEBENSHILFE Dinslaken e.V. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57, Abs. 3 AO, nämlich durch die Anmietung von Immobilien und den Einsatz von Mitarbeitenden in den Bereichen Verwaltung, Betreuung, Pflege und Therapie von der Muttergesellschaft, dem LEBENSHILFE Dinslaken e.V. |
| 17.12.2024 | Änderung des Gegenstands | die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten, ambulanten und stationären Wohneinrichtungen, Wohnraum, Betreutem Wohnen, Regel-, integrative und heilpädagogische Kindertagesstätten, Frühförderstellen, Kontakt- und Beratungsstellen sowie ambulanten Diensten für Menschen mit Behinderung. Ebenso hat sie Angebote, Einrichtungen und Dienste zu fördern oder zu betreiben, die die Teilhabe und Inklusion in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen sowie ihren Familien verbessern sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen und erleichtern. Diese den Gesellschaftszweck verwirklichenden Maßnahmen und Einrichtungen dienen Menschen mit Behinderung während deren gesamten Lebenslaufes (Kindheit, Jugend, Erwachsenenzeit, Alter) und in allen Lebensbereichen (Bildung, Erwerbsleben, Freizeit, Betreuung). Der Zweck der Gesellschafti ist darauf gerichtet, eine wirksame Eingliederungshilfe und Arbeitsförderung im Sinne der Sozialgesetze zu gewährleisten. Es sollen besonders Personen Hilfe und Förderung erhalten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinenA rbeitsmarktt ätig sein oder nicht unbetreut arbeiten und wohnen können. Insbesondere sollen Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung betreut werden; dies gilt auch für Menschen mit Behinderung, die in von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe betriebenen sonstigen Einrichtungen leben. Der Zweck der Gesellschaft wird ferner verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von $ 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Überlassung von Mitarbeitenden in den Bereichen Verwaltung, Betreuung, Pflege und Therapie und die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen jinsbesondere in den Bereichen Management, Buchhaltung, Personalverwaltung, IT, Controlling, Einkauf, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit) an die Muttergesellschaft, den LEBENSHILFE Dinslaken e.V. |
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