DA Shared Service GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100427 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2023. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Services, die in der Realisierung insbesondere für Versicherungsunternehmen und Sparkassen die Diversität in den Leistungs- und Lösungsangeboten stärken und Mehrwerte schaffen. Dazu sollen zentral, technisch und inhaltlich innovativ Dienstleistungen und Services entwickelt und erbracht werden, die ökonomisch sinnvoll sind (z.B.Senkung der Schaden-, Betriebs-, oder Initiierungs-, sowie Dienstleistungskosten), qualitäts- oder prozessverbessernd und damit auch erlössteigernd wirken oder neue Kanäle oder Absatzmärkte eröffnen, die die Bindung zu bestehenden Kunden stärken und ermöglicht, neue Kunden zu gewinnen. Wesentliche Ausrichtung ist in diesem Zusammenhang auch die Beteiligung an oder der Erwerb von Gesellschaften (Dienstleistern) um zentral, datengetrieben entsprechende Dienstleistungen oder Services unmittelbar aus der Sphäre der Gruppe der Öffentliche Versicherungen heraus anbieten zu können.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 100427 (Stand 22. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christian Schäfer | Geschäftsführer(in) | Münster |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 100427 (Stand 22. September 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 04.04.2023 | Firmenname eingetragen | DA Shared Service GmbH |
| 04.04.2023 | Sitz eingetragen | Düsseldorf |
| 04.04.2023 | Geschäftsanschrift eingetragen | Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 04.04.2023 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 100427 (Stand 22. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | — | 1.526.000 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | — | 236.000 € | — |
| 2022 | — | — | 0 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 100427 (Stand 22. September 2026)
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