(1) Die Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO. Zweck ist auch die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich im Sinne von § 53 Nr. 2 AO hilfebedürftig sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch -Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen oder die Beteiligung an solchen Einrichtungen mit dem Ziel sicherzustellen, dass die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird, - Einrichtungen im Berufsbildungsbereich, Werkstätten für behinderte Menschen, stationäre und ambulante Wohnangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersgruppen, einen psychosozialen Fachdienst, ein Integrationsfachdienst, eine integrative Kindertagesstätte, ein Schülerhort, eine Hausfrühförderung, eine Fortbildungsstätte für Mitarbeiter und Betreute aus den genannten Bereichen sowie andere soziale Einrichtungen, die dem Integrationsziel behinderter Menschen förderlich sind. - Wohnangebote, die sich an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO richten. (2) Die Gesellschaft darf im Rahmen der Vermögensverwaltung auch Wohnraum an nicht oder noch nicht hilfebedürftige Personen, z. B. im Bereich von Servicewohnungen für noch nicht pflegebedürftige Menschen, bereitstellen und vermieten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Robert Bau | Geschäftsführer(in) | Elsfleth |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 19.12.2019 | Firmennamensänderung | Elbe-Weser Welten gGmbH |
| 19.12.2019 | Änderung des Gegenstands | (1) Die Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO. Zweck ist auch die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich im Sinne von § 53 Nr. 2 AO hilfebedürftig sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch -Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen oder die Beteiligung an solchen Einrichtungen mit dem Ziel sicherzustellen, dass die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird, - Einrichtungen im Berufsbildungsbereich, Werkstätten für behinderte Menschen, stationäre und ambulante Wohnangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersgruppen, einen psychosozialen Fachdienst, ein Integrationsfachdienst, eine integrative Kindertagesstätte, ein Schülerhort, eine Hausfrühförderung, eine Fortbildungsstätte für Mitarbeiter und Betreute aus den genannten Bereichen sowie andere soziale Einrichtungen, die dem Integrationsziel behinderter Menschen förderlich sind. - Wohnangebote, die sich an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO richten. (2) Die Gesellschaft darf im Rahmen der Vermögensverwaltung auch Wohnraum an nicht oder noch nicht hilfebedürftige Personen, z. B. im Bereich von Servicewohnungen für noch nicht pflegebedürftige Menschen, bereitstellen und vermieten. |
| 19.12.2019 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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