Die Wirtschaftsfoerderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim hat den Zweck, die wirtschaftliche und soziale Struktur der Stadt Bornheim nachhaltig zu verbessern. Zu ihren Kernaufgaben zählen die Anwerbung von Unternehmen, die Beratung bei Standortfragen sowie die Erschließung und Veräußerung von Gewerbegrundstücken. Das Unternehmen befindet sich im Besitz der Stadt Bornheim (51%), der Kreissparkasse Köln (24,5%) und der Volksbank Köln Bonn eG (24,5%). Mit einem kleinen Team von durchschnittlich drei Mitarbeitern erfüllt die Gesellschaft ihren öffentlichen Auftrag gemäß den Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung NRW. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
ist die wirtschaftliche und soziale Struktur der Stadt Bornheim zu verbessern. Sie hat insbesondere die Interessen der im Stadtgebiet ansässigen Wirtschaftsunternehmen zu fördern und bei ihren Entscheidungen zu beachten. Zur Verwirklichung dieses Gesellschaftszweckes dienen namentlich folgende Tätigkeiten: Analysen über die Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur einzelner Regionen und Standorte. Informationen über Standortvorteile und Förderungsmaßnahmen der betreffenden Region. Information über Wirtschaftsförderungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Europäischen Union. Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen. Beratung und Betreuung der Stadt Bornheim und ansiedlungswilliger Unternehmen in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen. Beratung bei der Beschaffung von Gewerbegrundstücken in Zusammenarbeit mit der Stadt Bornheim. Beschaffung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen, insbesondere auch die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Förderung überbetrieblicher Kooperationen. Durchführung oder Förderung der Sanierung von Altlasten für Zwecke der Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen. Entgegennahme von Zuschüssen und Aufnahme von Darlehen. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten ausüben, die nicht genannt sind und über den für die Zweckverwirklichung sachlich gebotenen Umfang hinausgehen. Sie ist verpflichtet, ihren Betrieb nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 7238 (Stand 3. Oktober 2026)
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 7238 (Stand 3. Oktober 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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