Die Helios MVZ Kardiologie Bonn GmbH betreibt medizinische Versorgungszentren in Bonn mit einem spezifischen Fokus auf den Bereich der Kardiologie. Das Unternehmen erbringt ärztliche Leistungen für sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten durch angestellte Ärzte und weiteres Personal. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen und weitere Betriebsstätten zu gründen. Die operative Tätigkeit umfasst alle Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar der ärztlichen Versorgung dienen.
der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V, die durch angestellte Ärzte und/oder Vertragsärzte sowie weiteres Personal an der ärztlichen Versorgung der privat Versicherten, der gesetzlich Versicherten und sonstigen Patienten, insbesondere unter Beachtung der damit verbundenen Verpflichtungen gemäß dieser Satzung teilnehmen, insbesondere im Bereich Kardiologie. Der Zweck der Gesellschaft schließt alle hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Maßnahmen, gleich ob mittelbar oder unmittelbar der Versorgung dienend, mit ein. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit den jeweils geltenden vertragsarztrechtlichen, sonstigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen (insb. vertragsarztrechtliche Zweigpraxen im Sinne von § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV) und weitere Betriebsstätten (z.B. sogenannte ausgelagerte Praxisräume etc.) gründen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23675 (Stand 29. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Oksana Prajzel | Geschäftsführer(in) | Leipzig |
| Jil Sommer | Geschäftsführer(in) | Erkrath |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23675 (Stand 29. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 650.237 € | -15.745 € | 855.114 € | — |
| 2023 | 499.693 € | -24.911 € | 535.732 € | — |
| 2022 | 502.171 € | -228.283 € | 85.042 € | — |
| 2021 | 708.770 € | 78.674 € | 483.111 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | -43.709 € | 613.266 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | -123.748 € | 756.168 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | -106.143 € | 895.122 € | — |
| 2017 | — | -106.143 € | 895.122 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23675 (Stand 29. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 471.030 € | 84.9% |
| Materialaufwand | 33.425 € | 6.0% |
| Abschreibungen | 11.095 € | 2.0% |
| Zinsen u. ä. | 39.371 € | 7.1% |
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Quelle: Unternehmensregister