(1) Gegenstand des Unternehmens ist 1. Bau und Betrieb von Eisenbahnen und Häfen; 2. Übernahme der Verwaltung und des Betriebes von Eisenbahnen und Häfen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten. (3) Die Gesellschaft ist gewinnorientiert. (4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrund sätzen im Sinne des § 109 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Der Jahresgewinn der Gesellschaft als Unterschied der Erträge und Aufwendungen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. (5) Für die Gesellschaft und ihre Organe gelten die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Mirko Strauss | Geschäftsführer(in) | Recklinghausen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.02.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 26.02.2024 | Firmennamensänderung | Nach Änderung: Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) |
| 26.02.2024 | Änderung des Gegenstands | Nach Änderung: (1) Gegenstand des Unternehmens ist 1. Bau und Betrieb von Eisenbahnen und Häfen; 2. Übernahme der Verwaltung und des Betriebes von Eisenbahnen und Häfen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten. (3) Die Gesellschaft ist gewinnorientiert. (4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrund sätzen im Sinne des § 109 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Der Jahresgewinn der Gesellschaft als Unterschied der Erträge und Aufwendungen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. (5) Für die Gesellschaft und ihre Organe gelten die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. |
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