Die Planung, die Errichtung und der Betrieb der insbesondere für die Entlastung der Kaiserstraße notwendigen Verkehrsinfrastruktureinrichtungen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessengemeinschaften abschließen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehend genannten Unternehmensgegenständen öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Alexander Pischon | Geschäftsführer(in) | Heidelberg |
| Frank Nenninger | Geschäftsführer(in) | Karlsruhe |
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