Die Projektgesellschaft Alter Bochumer Hauptbahnhof mbH verfolgt den Zweck, den denkmalgeschützten ehemaligen Bochumer Hauptbahnhof in eine Kleinkunstbühne mit angeschlossener Gastronomie umzuwandeln. Das Unternehmen ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB eingestuft und wird von Sven Nowoczyn geführt. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle geschäftlichen Aktivitäten auszuüben, die zur Erreichung dieses Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
die Umnutzung des denkmalgeschützen ehemaligen Bochumer Hauptbahnhofes zu einer Kleinkunstbühne mit Gastronomie. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte zu tätigen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bochum, HRB 10613 (Stand 19. September 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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