1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts -Steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation für Erwachsene sowie von Bildungseinrichtungen für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO (für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie deren Angehörige) und den Betrieb aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Dazu gehören z.B. Werkstätten für behinderte Menschen. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, mit den zur Unternehmensgruppe -Stiftung Lebenshilfe Bielefeld- gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, durch die Entgegennahme und das Erbringen von Leistungen jeglicher Art sowie durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen und durch die Erbringung von Personaldienstleistungen. 5. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 6. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Ferner darf sie Gesellschaften gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen. Auch darf die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Olaf Heilig | Geschäftsführer(in) | Bad Pyrmont |
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