Die VMS Verkehrswacht Medien & Service GmbH erbringt Leistungen im Bereich der Verkehrssicherheit, insbesondere durch Verkehrserziehung, Verkehrsaufklärung und Verkehrsunfallverhütung. Sie erarbeitet, herstellt, veröffentlicht und vertreibt Dienstleistungen, Materialien und Medien aller Art, bevorzugt auch in digitalisierter Form; ein wichtiger Bereich der Aktivitäten ist die schulische Verkehrserziehung in Deutschland. Die Gesellschaft übernimmt zudem Aufgaben aus dem Bereich der Deutschen Verkehrswacht e.V. und unterstützt die Landesverkehrswachten sowie Orts-, Kreis- und Gebietsverkehrswachten in Deutschland bei ihrer Arbeit. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HR B 199996 eingetragen; es wird als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB geführt.
Das Erbringen von Leistungen jeglicher Art im Bereich der Verkehrssicherheit, insbesondere durch Verkehrserziehung, Verkehrsaufklärung und Verkehrsunfallverhütung. Dazu sollen Dienstleistungen, Materialien und Medien aller Art, bevorzugt auch in digitalisierter Form, erarbeitet, hergestellt, veröffentlicht und vertrieben werden. Ein wichtiger Bereich der Aktivitäten ist die schulische Verkehrserziehung in Deutschland. Daneben übernimmt die Gesellschaft auch Aufgaben aus dem Bereich der Deutschen Verkehrswacht e.V. und unterstützt diese sowie die Landesverkehrswachten und die Orts-, Kreis- und Gebietsverkehrswachten in Deutschland bei ihrer Arbeit.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 199996 (Stand 31. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Daniel Schüle | Geschäftsführer(in) | Potsdam |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 199996 (Stand 31. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 3.081.587 € | 441.522 € | 2.878.040 € | — |
| 2022 | 2.801.798 € | 514.159 € | 2.980.078 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 602.017 € | 3.168.394 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 535.089 € | 2.810.885 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 228.920 € | 2.200.274 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 288.402 € | 1.702.418 € | — |
| 2017 | — | 137.444 € | 1.428.966 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 199996 (Stand 31. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 558.451 € | 27.7% |
| Materialaufwand | 1.431.697 € | 70.9% |
| Abschreibungen | 28.631 € | 1.4% |
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Quelle: Unternehmensregister