BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 1570 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1909.
Der BVV hat die Aufgabe, nach Maßgabe der Satzung und Versicherungsbedingungen 1. den bei ihm versicherten Angestellten bei eintretender Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung oder bei Erreichen der Altersgrenze eine Rente, 2. den Hinterbliebenen der Versicherten eine Hinterbliebenenrente, 3. beim Tode eines Versicherten oder Rentenempfängers ein Sterbegeld zu zahlen, 4. die Versorgungszusagen der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (nachfolgend "VK" genannt), von BVV Pensionsfonds (nachfolgend "PF" genannt), von Versorgungseinrichtungen der Unternehmen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Spiegelstrich 1 sowie die unmittelbaren Versorgungszusagen von Arbeitgebern im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Spiegelstrich 1 in Rückdeckung zu nehmen, 5. Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen zu betreiben.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Helmut Aden | Vorstand | Berlin |
| Marco Herrmann | Vorstandsvorsitzende(r) | Berlin |
| Frank Egermann | Vorstand | Berlin |
| Axel-Rainer Hoffmann | Vorstand | Dortmund |
| Unternehmen | Standort |
|---|---|
| Berlin | |
| Berlin |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 03.09.2025 | Änderung der Geschäftsanschrift | Straße der Pariser Kommune 8, 10243 Berlin |
| 17.08.2023 | Änderung des Gegenstands | Der BVV hat die Aufgabe, nach Maßgabe der Satzung und Versicherungsbedingungen 1. den bei ihm versicherten Angestellten bei eintretender Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung oder bei Erreichen der Altersgrenze eine Rente, 2. den Hinterbliebenen der Versicherten eine Hinterbliebenenrente, 3. beim Tode eines Versicherten oder Rentenempfängers ein Sterbegeld zu zahlen, 4. die Versorgungszusagen der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (nachfolgend "VK" genannt), von BVV Pensionsfonds (nachfolgend "PF" genannt), von Versorgungseinrichtungen der Unternehmen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Spiegelstrich 1 sowie die unmittelbaren Versorgungszusagen von Arbeitgebern im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Spiegelstrich 1 in Rückdeckung zu nehmen, 5. Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen zu betreiben. |
| 17.08.2023 | Satzung geändert | Satzung |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 364.000 € | 100.0% |
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