BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 113087 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2008.
1) Betrieb des Pensionsfondsgeschäfts für Mitarbeiter seiner Trägerunternehmen: - deutsche Banken und weitere im Finanzdienstleistungsbereich tätige Unternehmen sowie ihnen verbundene Dienstleistungsunternehmen, - die BVV Pension Management GmbH und ihr verbundene Unternehmen, - Unternehmen außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs bei Durchführung der reinen Beitragszusage in Form der nicht rückgedeckten Finanzierung; hierfür ist die Einwilligung des Aufsichtsrates einzuholen. 2) Der PF hat die Aufgabe, nach Maßgabe der Satzung und Pensionspläne - den bei ihm versorgungsberechtigten Mitarbeitern der Trägerunternehmen bei eintretender Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung oder bei Erreichen der Altersgrenze eine Leistung, - den Hinterbliebenen der versorgungsberechtigten Mitarbeiter eine Hinterbliebenenleistung zu zahlen. 3) Sieht ein Pensionsplan vor, dass die Kapitalanlage in Rückdeckungsversicherungen erfolgen soll, so hat der PF die Rückdeckungsversicherungen mit dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (nachfolgend „BVV” genannt) abzuschließen. 4) Als Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherungen ist der PF Mitglied des BVV.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Helmut Aden | Vorstand | Berlin |
| Marco Herrmann | Vorstandsvorsitzende(r) | Berlin |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 09.01.2026 | Satzung geändert | Satzung |
| 03.09.2025 | Änderung der Geschäftsanschrift | Straße der Pariser Kommune 8, 10243 Berlin |
| 21.07.2025 | Änderung des Gegenstands | 1) Betrieb des Pensionsfondsgeschäfts für Mitarbeiter seiner Trägerunternehmen: - deutsche Banken und weitere im Finanzdienstleistungsbereich tätige Unternehmen sowie ihnen verbundene Dienstleistungsunternehmen, - die BVV Pension Management GmbH und ihr verbundene Unternehmen, - Unternehmen außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs bei Durchführung der reinen Beitragszusage in Form der nicht rückgedeckten Finanzierung; hierfür ist die Einwilligung des Aufsichtsrates einzuholen. 2) Der PF hat die Aufgabe, nach Maßgabe der Satzung und Pensionspläne - den bei ihm versorgungsberechtigten Mitarbeitern der Trägerunternehmen bei eintretender Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung oder bei Erreichen der Altersgrenze eine Leistung, - den Hinterbliebenen der versorgungsberechtigten Mitarbeiter eine Hinterbliebenenleistung zu zahlen. 3) Sieht ein Pensionsplan vor, dass die Kapitalanlage in Rückdeckungsversicherungen erfolgen soll, so hat der PF die Rückdeckungsversicherungen mit dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (nachfolgend „BVV” genannt) abzuschließen. 4) Als Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherungen ist der PF Mitglied des BVV. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 17.07.2018 | Kapitalerhöhung | +10.000.000 € | 15.000.000 € |
| 21.04.2008 | Stammkapital festgesetzt | — | 5.000.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | — | 186.000 € | — | — |
| 2017 | — | 165.000 € | — | — |
| 2016 | — | 164.840 € | — | — |
| 2015 | — | 165.214 € | — | — |
| 2014 | — | 175.188 € | — | — |
| 2013 | — | 164.809 € | — | — |
| 2012 | — | 169.995 € | — | — |
| 2011 | — | 166.323 € | — | — |
| 2010 | — | 165.505 € | 105.186.142 € | — |
| 2009 | — | 166.212 € | 43.289.067 € | — |
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