Genossinnenschaft Schokofabrik eG ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter GnR 617 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2005. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 108.506 €.
1. Zweck und Ziel der Genossinnenschaft ist der Erhalt und Ausbau von Räumen, in erster Linie der Schokofabrik, für Personen, die in unserer Gesellschaft aufgrund ihrer Geschtechtsidentität benachteiligt werden. Darunter verstehen wir alle Frauen, Lesben, trans und inter sowie nicht-binäre Personen. Darunter verstehen wir nicht cis Männer, ungeachtet ihrer sexuellen Identität. 2. Der Zweck wird hauptsächlich realisiert durch günstige Mietkonditionen für juristische Personen der genannten Zielgruppe. Außerdem wird der Zweck umgesetzt durch die Förderung des gemeinschaftlichen Wohnens von Frauen, Lesben, trans, inter und nicht-binären Personen und ihrer alleinigen Verfügung über Wohnraum. 3. Die Genossinnenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtgenoss*innen ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christine Rudolf | Vorstand | Berlin |
| Miriam Vogt | Vorstand | Berlin |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 04.10.2005 | Firmenname eingetragen | Genossinnenschaft Schokofabrik eG |
| 04.10.2005 | Sitz eingetragen | Berlin |
| 04.10.2005 | Gegenstand eingetragen | Ziel der Genossinnenschaft ist der Erhalt und Ausbau von Frauenräumen, in erster Linie des Frauenzentrums Schokoladenfabrik. Die Genossinnenschaft kann Bauten in allen Rechs- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtgenossinnen ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen. |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 108.506 € | 4.956 € | 1.162.300 € | — |
| 2023 | 158.349 € | 67.205 € | 1.077.745 € | — |
| 2022 | 221.932 € | 76.635 € | 940.741 € | — |
| 2021 | 163.037 € | 67.658 € | 861.815 € | — |
| 2020 | 236.584 € | 83.860 € | 812.294 € | — |
| 2019 | -166.615 € | -226.155 € | 871.090 € | — |
| 2018 | 81.443 € | 15.527 € | 690.942 € | — |
| 2017 | 75.576 € | 3.163 € | 710.473 € | — |
| 2016 | 83.709 € | 14.703 € | 727.270 € | — |
| 2015 | 77.100 € | 16.128 € | 701.494 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 46.930 € | 82.0% |
| Zinsen u. ä. | 10.311 € | 18.0% |
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