Übernahme der persöhnlich haftenden Gesellschafterstellung in Kommanditgesellschaften. die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen dieser Branche zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die unter Berücksichtigung des Gegenstandes des Unternehmens notwendig und nützlich erscheinen, insbesondere zum Eintritt als persönlich haftende Gesellschafterin.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Hartmut Hartwig | Geschäftsführer(in) | Ibbenbüren |
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