Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - mildtätige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere die Förderung der Fürsorge für Behinderte, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Berufsbildungswerkes, das behinderten und benachteiligten jungen Menschen eine Ausbildung zu einem auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung anerkannten Beruf ermöglicht und dass neben den vorberuflichen und beruflichen Leistungen auch Maßnahmen der berufsschulischen, sozialpädagogischen, psychologischen, medizinischen und sozialen Betreuung durchführt. Ferner wird eine Einrichtung als Leistungserbringer von ambulanten Heilmitteln (insbesondere Leistungen der physikalischen Therapie, der Sprachtherapie oder der Ergotherapie) im Sinne des § 66 AO unterhalten, die Leistungen überwiegend gegenüber Menschen mit Behinderung erbringt. Daneben unterstützt die Gesellschaft die berufliche Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben und führt Integrationsprojekte aus. Des Weiteren wird der Satzungszweck durch den Betrieb einer anerkannten Pflegeschule, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personen auf medizinischen, sozialen und pflegerischen Gebieten anbietet, verwirklicht. Die vorgenannten Zwecke können auch gemäß Abgabenordnung durch die Weitergabe von Mitteln oder durch den Einsatz von Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Abgabenordnung verwirklicht werden. Ferner kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft verfolgen. Die Zwecke der Gesellschaft können dabei insbesondere auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch planmäßiges Zusammenwirken mit Gesellschaften des Konzernverbundes des Verein Oberlinhaus erfolgen. Diese steuerbegünstigten Körperschaften, die jeweils die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen, werden in einer dieser Satzung separat beigefügten und jeweils aktualisierten Anlage 1, die nicht formeller Satzungsbestandteil ist, namentlich aufgeführt. Änderungen der Anlage 1 sind von der Geschäftsführung unverzüglich dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das arbeitsteilige planmäßige Zusammenwirken und die Kooperationsleistungen können insbesondere aber nicht ausschließlich durch gegenseitigen Austausch: - von Serviceleistungen, in Form von Werk-, Dienst- und Verwaltungsleistungen die insbesondere, aber nicht ausschließlich - pacht- und mietweise Überlassung von Immobilien, sowie deren Pflege, Erhalt und Weiterentwicklung - Darlehensgewährungen - wechselseitiger Inanspruchnahme von Managementleistungen, insbesondere Leistungen der Geschäftsführung und die Personalgestellung der Geschäftsführung, Beratungsleistungen einschließlich juristischer Beratung, - Finanzen und Finanzdienstleistungen ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG, Leistungen Rechnungswesens, sowie Leistungen des Controllings und der Revision, - Personalverwaltung und -gewinnung inkl. Mitarbeiterqualifizierung und -fortbildung, - Leistungen der (Informations-) Technologie sowie damit artverwandte Tätigkeiten - Warenlieferungen (einschließlich von Leistungen aus Bereitstellung von Strom, (Warm-)Wasser aus Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, BHKW oder sonstigen dezentralen Energieanlagen) erfolgen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Thomas Neubauer | Geschäftsführer(in) | Alter 51 | Potsdam |