Der Betrieb eines Kinos sowie der Handel mit Kinoartikeln und die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvermögen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, sowie sämtliche Geschäfte betätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sabine Zoller | Geschäftsführer(in) | Karlsruhe |
| Thomas Zoller | Geschäftsführer(in) | Ettlingen |
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