die Erbringung der folgenden Finanzdienstleistungen: Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten. Sie ist jedoch nicht berechtigt, mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung zu handeln oder sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marion Kornmayer | Vorstand | Erftstadt |
| Mirko Siepmann | Vorstand | Lohmar |
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