Tief- und Straßenbau. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Alexander Steinbrenner | Geschäftsführer(in) | Emmelshausen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 05.01.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 21.12.2012 | Firmenname eingetragen | Brodt Tief- und Straßenbau GmbH |
| 21.12.2012 | Sitz eingetragen | Halsenbach |
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