Hilfe in Steuersachen ausschließlich im Rahmen des § 6 Nr. 3 StBerG durch die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen; im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG durch das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Allgemeine Büroserviceleistungen wie das Erstellen von Rechnungen, Reisekostenabrechnungen und das betriebswirtschaftliche Forderungsmanagement. Betriebswirtschaftliche Beratung, Planung und Analyse für Unternehmungen und insbesondere betriebswirtschaftliche Beratung sowie Geschäftsbesorgungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb oder Überlassung von Unternehmen, unternehmerischen Beteiligungen, Teilen von Unternehmen, Anlagevermögen und Liegenschaften einschließlich Rechten; betriebswirtschaftliche Beratung für Unternehmungen im Hinblick auf Prozessoptimierung im Finanzbereich, Veräußerung oder Ankäufen von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligten sowie Umstrukturierungen; ausgenommen ist die Erbringung von aufsichtsrechtlich relevanten und genehmigungspflichtigen Dienstleistungen, insbesondere Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Manuel Krüger | Geschäftsführer(in) | Butzbach |
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