1. Anbieten des Finanztransfergeschäfts in Deutschland gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ("ZAG") als Agent im Sinne von § 1 Abs. 9 ZAG eines Zahlungsinstitutes gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG mit Sitz in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes gemäß § 39 Abs. 1 ZAG. 2. Darüber hinaus Verkauf und Vermittlung von Produkten anderer Verkäufer/Dienstleister: Produkte, die im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck nach Ziffer 1 stehen; Prepaid-Produkte wie Prepaid-Karten (e-va electronic value) oder sonstige elektronischen Karten, die über ein Aufladeverfahren aktiviert werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Joshua Gordon-Blake | Geschäftsführer(in) | Chicago |
| Michael Schütze | Ständige(r) Vertreter(in) für die Zweigniederlassung | Mönkeberg |
| Anthony Soohoo | Geschäftsführer(in) | Dallas |
| Luke Tuttle | Geschäftsführer(in) | Columbus |
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