der Handel mit Arbeitsschutzmitteln, Werkzeugen und Befestigungen aller Art sowie mit technischen Artikeln einschließlich des Baubedarfs. Die Gesellschaft ist innerhalb dieser Grenzen zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, sowie auch Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Herbert Engler | Geschäftsführer(in) | Dortmund |
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