Be- und Verarbeitung von Holz. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Geschäfte zu unternehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar als dienlich erscheinen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Mechthild Bertels | Geschäftsführer(in) | — |
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