1) Zweck der Gesellschaft ist die Sicherstellung der ambulanten vertragszahnärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung. Hierfür kann die Gesellschaft Zahnarztpraxen, Arztpraxen und die dazugehörenden Vertrags(zahn)arztsitze i.S. de. § 103 SGB V erwerben. Die vertragszahnärztliche Versorgung bzw. vertragsärztliche Versorgung wird durch Vertrags(zahn)ärzte und angestellte, in das (Zahn)Arztregister eingetragene approbierte (Zahn)Ärzte durchgeführt. Weiterer Gesellschaftszweck ist das Betreiben von Gesundheitszentren mit weiteren Leistungen im Gesundheitswesen, z. B. Physiotherapie, Osteopathie, Ergotherapie, Logopädie, Sanitätshäuser und sonstigen Gesundheitsleistungen. 2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i. S. d. § 95 Abs. 1 SGB V für Leistungen der (Zahn)Heilkunde, sowie deren Nebenleistungen. Die Gesellschaft nimmt mit diesem MVZ an der vertragszahnärztlichen/-ärztlichen und privatzahnärztlichen/-ärztlichen medizinischen Versorgung teil. Ferner werden Praxen für die aufge-zählten anderen Leistungen eröffnet, bzw. Geschäftsstellen für Anbieter im Gesundheitsmarkt wie Sanitätshäuser o. ä. 3) Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar fördern. Die erforderlichen fachspezifischen Genehmigungen werden beachtet und eingeholt. Sie ist berechtigt Zweigpraxen bzw. Zweigniederlassungen zu errichten soweit dies rechtlich zulässig ist.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Gudbjartur Holm | Geschäftsführer(in) | Bocholt |
| Anna Rage | Geschäftsführer(in) | Bocholt |
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