Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung der Jugendhilfe, insbesondere die Bildung, Förderung, Betreuung und psychosoziale Unterstützung von Kindern und Familien und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: a) das Betreiben von Kindertageseinrichtungen nach §§ 22 bis 24 SGB VIII. Dazu gehört die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen sowie die Förderung und Erziehung des Kindes zu einer selbsibestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. b) durch Angebote für Kinder aus dem autistischen Spektrum und deren Eltern und Familien; e) durch Betrieb und Unterhaltung von Angeboten der Kita-Sozialarbeit. Die Gesellschaft verwirklicht die In Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den zum Unternehmensverbund um den Verein "Familienarbeit und Beratung e. V." gehörenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der 88 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Personalwesen und Facility Management. Die Dienstleistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. §§ 65 ff. AO erbracht. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson Im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften tätig werden. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere vergleichbare Gesellschaften oder Einrichtungen gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen sowie alle damit zusammenhängenden Dienst- und Nebenleistungen erbringen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Daniel Pokorny | Geschäftsführer(in) | Alter 47 | Petershagen/Eggersdorf |
| Frank Sobanski | Geschäftsführer(in) | Alter 48 | Berlin |