Die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO). Der Gesellschaftszweck soll insbesondere verwirklicht werden, durch den Aufbau und Betrieb von Räumlichkeiten und Infrastruktur für freischaffende Künstler und Kulturschaffende (u.a. Arbeitsräume, Ausstellungsräume, Veranstaltungsräume, Ateliers, Atelierwohnungen, Lagerräume, etc).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Harald Sachs | Geschäftsführer(in) | Berlin |
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