Die nationale und internationale Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen zur optimalen Verwertung von Immaterialgüterrechten verschiedener Art, insbesondere für die Film- und Musikbranche (Copyright Clearing), sowie das internationale Musikverlagswesen, das heißt die Erbringung verlegerischer Leistungen im Sinne des Regelwerks der GEMA. Als verlegerische Leistung gilt die Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Musik (mit oder ohne Text) im Sinne des Verlagsgesetzes. Unabhängig hiervon kann die verlegerische Leistung auch durch Leistungen in den Bereichen Promotion und Vermarktung des Werkes, Finanzierung und Produktion oder Service und Administration erbracht werden. Zum Bereich Service und Administration gehört insbesondere die erforderliche Kommunikation gegenüber der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften hinsichtlich des Werkes und seiner Nutzungen auch im Interesse des Urhebers (z. B. durch die Anmeldung des Werkes, die Prüfung von Abrechnungsunterlagen und die Reklamationsbearbeitung).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Elmar Kruse | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Ralf Schulze | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 29.09.2023 | Änderung der Geschäftsanschrift | Meerscheidtstraße 8, 14057 Berlin |
| 02.03.2023 | Änderung des Gegenstands | Die nationale und internationale Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen zur optimalen Verwertung von Immaterialgüterrechten verschiedener Art, insbesondere für die Film- und Musikbranche (Copyright Clearing), sowie das internationale Musikverlagswesen, das heißt die Erbringung verlegerischer Leistungen im Sinne des Regelwerks der GEMA. Als verlegerische Leistung gilt die Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Musik (mit oder ohne Text) im Sinne des Verlagsgesetzes. Unabhängig hiervon kann die verlegerische Leistung auch durch Leistungen in den Bereichen Promotion und Vermarktung des Werkes, Finanzierung und Produktion oder Service und Administration erbracht werden. Zum Bereich Service und Administration gehört insbesondere die erforderliche Kommunikation gegenüber der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften hinsichtlich des Werkes und seiner Nutzungen auch im Interesse des Urhebers (z. B. durch die Anmeldung des Werkes, die Prüfung von Abrechnungsunterlagen und die Reklamationsbearbeitung). |
| 02.03.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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