sind Finanzdienstleistungen, insbesondere a) die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) b) die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) c) die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) d) die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäfte).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Matthias Bohn | Vorstand | Nürnberg |
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