1. Die Gesellschaft hat den Zweck, den Auftrag des Evangeliums zu diakonischem Handeln zu fördern und auszuführen. Sie ist damit als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 2. Zur Erfüllung des Zweckes erbringt die Gesellschaft Dienste als persönliche Hilfen für Menschen durch Betreibung ambulanter, teilstationärer und stationärer Behandlungs-, Betreuungs-, Erziehungs- und Pflegeeinrichtungen und -dienste sowie Schulen und Ausbildungsstätten mit den dazugehörenden Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne der § 53 der Abgabenordnung (AO). Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch kombinierte Wohn-und Betreuungsangebote (Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen), die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum, insbesondere an ältere, kranke und sozial schwache Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben und dadurch notleidend sind. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements unterstützt der Verein durch die Aufklärung über das Ehrenamt, den Einsatz und die Vermittlung ehrenamtlich Tätiger sowie durch Spendenaufrufe zur Förderung dieses Zwecks. 3. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum Unternehmensverbund Bergische Diakonie Aprath gehörenden Gesellschaften. Die Leistungen umfassen insbesondere die Gestellung sowie Umlage von Personal und Sachkosten zum Beispiel im Bereich betriebsärztlicher Dienst, den Bereich Informationstechnologie, Leistungen der Geschäftsführung, administrative Leistungen im Bereich der Rechtsberatung sowie Verwaltung, zentrale Dienste (zum Beispiel Rechnungswesen, Personalwesen, Zentraleinkauf, Personalentwicklung, Zentrale Leistungsverwaltung, Zentrale Angebotsberatung und Unternehmenskommunikation), Hauswirtschaft , Qualitätsentwicklung und die miet- oder pachtweise Überlassung von beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen auch im Rahmen der Immobilienwirtschaft (Nutzungs-überlassungen). Die in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag bezeichneten Leistungen kann die Gesellschaft im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO zur Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke von anderen dem Verbund der Bergischen Diakonie Aprath angehörenden steuerbegünstigten Körperschaften empfangen. Weitere Leistungen, insbesondere Lieferungen, Dienstleistungen aller Art, Nutzungsüberlassungen oder Personalüberlassungen, kann die Gesellschaft im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO anderen nach den §§ 51 bis 68 AO steuerbegünstigten Körperschaften andienen und empfangen. 4. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden, insbesondere für andere Gesellschaften des Unternehmensverbunds der Bergischen Diakonie Aprath. 5. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen, vgl. § 58 Nr. 1 AO. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
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| Björn Neßler | Geschäftsführer(in) | Alter 49 | Soest |
| Name | Aktualisiert am | |
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