(1) Die Beschaffung und Erzeugung von Energie sowie die Erbringung von damit unmittelbar verbundener Dienstleistungen sowie die Versorgung von Endkunden einschließlich aller dazu dienender und damit unmittelbar verbundener weiterer Dienstleistungen und Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird ihre Tätigkeit ausschließlich zur inländischen Versorgung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausüben. (2) Die Gesellschaft ist den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet und unterstützt die Energie-wende. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Un-ternehmen bedienen, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, deren Vertretung übernehmen sowie Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. (4) Die Gesellschaft versteht sich als Kooperationsgesellschaft kommunaler Unternehmen und ist grundsätzlich offen für den Beitritt weiterer kommunaler Unternehmen oder Kommunen als Gesellschafter. (5) Die Gesellschaft verpflichtet sich, alle geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere die §§ 107, 107 a und 108 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu beachten. Sie wird insbesondere bei der Führung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens und seiner Einrichtung § 109 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beachten.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Michael Scheidtmann | Geschäftsführer(in) | Alter 62 | Heiligenhaus |
| Heiko Schell | Geschäftsführer(in) | Alter 55 | Meerbusch |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 24.02.2026 | Änderung des Gegenstands | Die Beschaffung und Erzeugung von Energie sowie die Erbringung von damit unmittelbar verbundenen Dienstleistungen sowie die Versorgung von Endkunden einschließlich aller dazu dienender und damit unmittelbar verbundener weiterer Dienstleistungen und Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird ihre Tätigkeit ausschließlich zur inländischen Versorgung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausüben. |
| 29.06.2012 | Firmenname eingetragen | Neander Energie GmbH |
| 29.06.2012 | Sitz eingetragen | Wülfrath |
| 29.06.2012 | Geschäftsanschrift eingetragen | Wilhelmstraße 21, 42489 Wülfrath |
| 29.06.2012 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 29.06.2012 | Gegenstand eingetragen | (1) Die Beschaffung und Erzeugung von Energie sowie die Erbringung von damit unmittelbar verbundener Dienstleistungen sowie die Versorgung von Endkunden einschließlich aller dazu dienender und damit unmittelbar verbundener weiterer Dienstleistungen und Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird ihre Tätigkeit ausschließlich zur inländischen Versorgung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausüben. (2) Die Gesellschaft ist den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet und unterstützt die Energiewende. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, deren Vertretung übernehmen sowie Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. (4) Die Gesellschaft versteht sich als Kooperationsgesellschaft kommunaler Unternehmen und ist grundsätzlich offen für den Beitritt weiterer kommunaler Unternehmen oder Kommunen als Gesellschafter. (5) Die Gesellschaft verpflichtet sich, alle geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere die §§ 107, 107 a und 108 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen zu beachten. Sie wird insbesondere bei der Führung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens und seiner Einrichtung § 109 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beachten. |
| Name | Aktualisiert am | |
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Chronologischer Abdruck (CD) |