Gegenstand der Solinger Baedergesellschaft mbH ist das Vorhalten und der Betrieb von Baedern, sonstigen Sportanlagen und weiteren oeffentlichen Einrichtungen in Solingen; die Gesellschaft betreibt in Erfuellung dieses Auftrags mehrere Baeder sowie die Klingenhalle und ist foermlich durch die Stadt Solingen betraut. Die SBG verfolgt das Ziel, der Bevoelkerung ein bezahlbares Angebot zur gesundheitlichen und sportlichen Ertuechtigung zu bieten und unterstuetzt sowohl Breiten- als auch Leistungssport; im Jahr 2024 wurden insbesondere Reha-Massnahmen mit 18.062 Teilnehmenden durchgefuehrt. Wirtschaftlich ist die 100-prozentige Beteiligung der SBG der eigenbetriebsaehnlichen Einrichtung Technische Betriebe Solingen (TBS) zugeordnet, die bei Bedarf Verluste uebernimmt; die Liquiditaet wird durch die Einbeziehung in das Cash-Management-System der Stadt Solingen sichergestellt. Im Geschaeftsjahr 2024 beschaeftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 54 Mitarbeiter, erzielte Umsatzerloese von 770,6 TEUR und schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 4.216.945,90 EUR ab. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Das Vorhalten und der Betrieb von Bädern und sonstigen Sportanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen in Solingen sowie die Ausführung aller im Zusammenhang mit diesen Aufgaben stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Georg Röder | Geschäftsführer(in) | Wuppertal |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | ≤ 15 Mio. €1 | -4.229.602 € | 10.178.465 € | — |
| 2024 | 4.216.946 € | 2.217.739 € | 9.170.723 € | — |
| 2023 | 0 € | -3.794.425 € | 9.297.957 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | -3.454.767 € | 9.307.212 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | -3.098.760 € | 9.559.069 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | -3.091.064 € | 11.447.181 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | -3.357.596 € | 11.024.310 € | — |
| 2018 | ≤ 12 Mio. €1 | -2.361.501 € | 9.416.328 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | -1.145.334 € | 3.077.853 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 0 € | 3.673.672 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 56.674 € | 11.2% |
| Abschreibungen | 253.008 € | 50.1% |
| Zinsen u. ä. | 195.545 € | 38.7% |
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