Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 4 des Gesetzes über die Sparkassen sowie über die Girozentrale und Sparkassen- und Giroverbände (SpkG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen (SpkVO NRW).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Peter Hardebeck | Vorstand | Wermelskirchen |
| Michael Wellershaus | Vorstandsvorsitzende(r) | Remscheid |
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