Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der katholischen Kirche. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche im Sinne der Ordensgrundsätze und Tradition der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Karl Borromäus zu Trier. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Klinikums "Mutterhaus der Borromäerinnen" in Trier einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten sowie der Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. Aufgabe der Gesellschaft ist die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Außerdem kann sie die Bevölkerung sowohl mit ambulanten Gesundheitsleistungen als auch Leistungen der Pflege, Rehabilitation und Prävention versorgen. Weitere Aufgabe ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den genannten Bereichen. Hiervon ausdrücklich umfasst ist auch die Ausbildung von Medizinstudenten. Die Gesellschaft unterhält eine Kapelle und hält Gottesdienste ab. Die in diesem Absatz genannten steuerbegünstigten Zwecke werden teilweise selbst, teilweise auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken insbesondere mit der Gemeinnütziges Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH, der Ambulanter Pflegedienst Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH und dem Villa Kunterbunt e. V. gem. § 57 Abs. 3 AO verwirklicht. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch die Erbringung von Leistungen im Bereich von Geschäftsbesorgungen, Dienstleistungen und Lieferungen sowie durch die Beschaffung und Überlassung von Mobilien, Räumen und Immobilien zur Nutzung im steuerbegünstigten Bereich. Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke erfüllen. Die Gesellschaft ist insoweit und sofern diese Leistungen nicht Gegenstand einer Kooperation i.S. d. § 57 Abs. 3 AO sind eine Fördergesellschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christian Sprenger | Geschäftsführer(in) | Trier |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.01.2025 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der katholischen Kirche. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche im Sinne der Ordensgrundsätze und Tradition der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Karl Borromäus zu Trier. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Klinikums "Mutterhaus der Borromäerinnen" in Trier einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten sowie der Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. Aufgabe der Gesellschaft ist die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Außerdem kann sie die Bevölkerung sowohl mit ambulanten Gesundheitsleistungen als auch Leistungen der Pflege, Rehabilitation und Prävention versorgen. Weitere Aufgabe ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den genannten Bereichen. Hiervon ausdrücklich umfasst ist auch die Ausbildung von Medizinstudenten. Die Gesellschaft unterhält eine Kapelle und hält Gottesdienste ab. Die in diesem Absatz genannten steuerbegünstigten Zwecke werden teilweise selbst, teilweise auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken insbesondere mit der Gemeinnütziges Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH, der Ambulanter Pflegedienst Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH und dem Villa Kunterbunt e. V. gem. § 57 Abs. 3 AO verwirklicht. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch die Erbringung von Leistungen im Bereich von Geschäftsbesorgungen, Dienstleistungen und Lieferungen sowie durch die Beschaffung und Überlassung von Mobilien, Räumen und Immobilien zur Nutzung im steuerbegünstigten Bereich. Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke erfüllen. Die Gesellschaft ist insoweit und sofern diese Leistungen nicht Gegenstand einer Kooperation i.S. d. § 57 Abs. 3 AO sind eine Fördergesellschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. |
| 06.01.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 14.06.2023 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der katholischen Kirche. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche im Sinne der Ordensgrundsätze und Tradition der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Karl Borromäus zu Trier. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Klinikums "Mutterhaus der Borromäerinnen" in Trier einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten sowie der Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. Aufgabe der Gesellschaft ist die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Außerdem kann sie die Bevölkerung sowohl mit ambulanten Gesundheitsleistungen als auch Leistungen der Pflege, Rehabilitation und Prävention versorgen. Weitere Aufgabe ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den genannten Bereichen. Hiervon ausdrücklich umfasst ist auch die Ausbildung von Medizinstudenten. Die Gesellschaft unterhält eine Kapelle und hält Gottesdienste ab. Die in diesem Absatz genannten steuerbegünstigten Zwecke werden teilweise selbst, teilweise auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken insbesondere mit der Gemeinnütziges Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH und dem Villa Kunterbunt e. V. gem. § 57 Abs. 3 AO verwirklicht. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch die Erbringung von Leistungen im Bereich von Geschäftsbesorgungen, Dienstleistungen und Lieferungen sowie durch die Beschaffung und Überlassung von Mobilien, Räumen und Immobilien zur Nutzung im steuerbegünstigten Bereich. Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke erfüllen. Die Gesellschaft ist insoweit und sofern diese Leistungen nicht Gegenstand einer Kooperation i.S. d. § 57 Abs. 2 AO sind eine Fördergesellschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. |
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