Der öffentliche Personennahverkehr unter Wahrung des Örtlichkeitsprinzips (vgl. Abs. 2 Buchstabe b). Die Gesellschaft kann weitere, insbesondere ihr von der Stadt Trier übertagene Aufgaben wahrnehmen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Elmar Kandels | Geschäftsführer(in) | Trier |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.07.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 22.05.2020 | Änderung des Gegenstands | Der öffentliche Personennahverkehr unter Wahrung des Örtlichkeitsprinzips (vgl. Abs. 2 Buchstabe b). Die Gesellschaft kann weitere, insbesondere ihr von der Stadt Trier übertagene Aufgaben wahrnehmen. |
| 22.05.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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